Terms & Conditions
The Château de Pourtalès is a property operated by the German Tour Operator SIU Travel GmbH. Therefore, the terms and conditions of SIU Travel will apply and are only available in German. For information about our terms and conditions in English, please contact our office in Germany.
Hier können Sie die AGBs der SIU Travel GmbH als PDF herunterladen »
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der SIU-Travel GmbH
1. Abschluss des Reisevertrages:
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte/Angebote
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An
diese Reiseanmeldung ist der Reisende drei Wochen gebunden. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zu Stande. Sie erhalten durch uns eine
schriftliche Bestätigung, welche auch der Sicherungsschein im Sinne von
§ 651k Abs.3 BGB beigefügt ist. Reicht der Inhalt unserer Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir
für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zu Stande, wenn Sie uns innerhalb
dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein
Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2. Zahlung:
Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung und damit zu Stande kommen des
Reisevertrages sind 10% des Reisepreises zur Zahlung sofort fällig. Die
Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist
spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen. Die Reiseunterlagen
werden nach Bezahlung des Restbetrages unverzüglich übersandt. Bei
Vertragsabschlüssen, welche innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn
stattfinden, ist der Reisende zur sofortigen Zahlung des gesamten
Reisepreises verpflichtet. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines
Sicherungsscheines nach § 651k BGB besteht nicht, wenn die Reise nicht
länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und
der Reisepreis EUR 77,00 nicht übersteigt.
3. Unsere Leistungen:
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot entsprechend Prospekt und insbesondere der
Reisebestätigung. Sofern im Reiseverlauf ein anderer Reiseveranstalter
ausgewiesen ist, gelten die Bedingungen des Fremdveranstalters. Diese
werden bei Anforderung gesondert zugesandt. Im übrigen gelten die
Reisebedingungen des Veranstalters.
4. Leistungsänderungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitänderungen,
ungünstige Wetterverhältnisse, Änderungen des Programmablaufes), die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wieder
Treu und Glauben herbei geführt werden, sind gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Handelt es
sich um eine wesentliche Änderung, wird dies dem Reisenden von uns
unverzüglich mitgeteilt.
5. Rücktritt des Kunden:
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,
können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere
Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch ist unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen
anderweitigen Verwendung pauschaliert. Folgende Beträge sind bei
Rücktritt von der
Reise zu bezahlen:
a. Erfolgt der Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn = 10 % des Gesamtpreises
b. vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn = 15% des Gesamtpreises
c. vom 29. bis 08. Tag vor Reisebeginn = 50% des Gesamtpreises
d. vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn = 80% des Gesamtpreises
e. am Tag des Reisebeginns = 100% des Gesamtspreises
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung bedarf in jedem
Falle der Schriftform. Reservierte Eintrittskarten werden von uns nur
vermittelt und sind bei der Stornierung oder bei Nichtantritt der Reise
voll zu bezahlen, sofern Sie von uns nicht weiterverkauft werden
können.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
einer entsprechenden Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. Sie werden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis gesetzt und Ihnen auch
die Rücktrittserklärung zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
Sie können die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen anderen
Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Dieser Ersatz muss unverzüglich nach Zugang unserer
Rücktrittserklärung erfolgen. Wird die Reise in Folge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
7. Haftung des Reiseveranstalters:
Für die Gewissenhaft der Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der
Beschreibung zu den in Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen. Wir
haften nicht für Fremdleistungen. Wir haften auch nicht für Angaben in
Orts, Hotel oder anderen von uns nicht herausgegebenen Prospekten.
8. Gewährleistung:
Wird die Reise nicht ordnungsgemäß erbracht, so können Sie
Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie
verpflichtet, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten oder aber ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere
Verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dazu wenden Sie
sich bitte an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet.
Sollte ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden sein, muss die
Beanstandung direkt bei uns telefonisch oder per Telefax erfolgen. Für
die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).
Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
9. Beschränkung der Haftung:
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters je Kunde und Reise beschränkt auf:
a. Personenschäden EUR 75.000,00
b. Sachschäden EUR 250.000,00
c. Vermögensschäden EUR 25.000,00
Der Reiseveranstalter empfiehlt den Kunden in diesem Zusammenhang im
eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall und
Reisegepäckversicherung.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw. ) soweit sie in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. Mitwirkungspflicht:
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der
Reisende schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.
12. Ausschluss von Ansprüchen:
Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Auf die gesetzlichen Verjährungsvorschriften wird hingewiesen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
14. Mündliche Nebenabreden:
Mündliche Nebenabreden jeglicher Art sind nur wirksam, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt werden.
15. Gerichtsstand:
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fallen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Aachener und Münchener
Versicherung AG


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