Hotel / EU Study Center

Terms & Conditions

The Château de Pourtalès is a property operated by the German Tour Operator SIU Travel GmbH. Therefore, the terms and conditions of SIU Travel will apply and are only available in German. For information about our terms and conditions in English, please contact our office in Germany

Hier können Sie die AGBs der SIU Travel GmbH als PDF herunterladen »

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der SIU-Travel GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages:

Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte/Angebote bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An diese Reiseanmeldung ist der Reisende drei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zu Stande. Sie erhalten durch uns eine schriftliche Bestätigung, welche auch der Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs.3 BGB beigefügt ist. Reicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zu Stande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

2. Zahlung:

Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung und damit zu Stande kommen des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises zur Zahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen. Die Reiseunterlagen werden nach Bezahlung des Restbetrages unverzüglich übersandt. Bei Vertragsabschlüssen, welche innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn stattfinden, ist der Reisende zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines nach § 651k BGB besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und
der Reisepreis EUR 77,00 nicht übersteigt.

3. Unsere Leistungen:

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot entsprechend Prospekt und insbesondere der Reisebestätigung. Sofern im Reiseverlauf ein anderer Reiseveranstalter ausgewiesen ist, gelten die Bedingungen des Fremdveranstalters. Diese werden bei Anforderung gesondert zugesandt. Im übrigen gelten die
Reisebedingungen des Veranstalters.

4. Leistungsänderungen:

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitänderungen, ungünstige Wetterverhältnisse, Änderungen des Programmablaufes), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbei geführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, wird dies dem Reisenden von uns unverzüglich mitgeteilt.

5. Rücktritt des Kunden:

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Folgende Beträge sind bei Rücktritt von der
Reise zu bezahlen:


a. Erfolgt der Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn = 10 % des Gesamtpreises
b. vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn = 15% des Gesamtpreises
c. vom 29. bis 08. Tag vor Reisebeginn = 50% des Gesamtpreises
d. vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn = 80% des Gesamtpreises
e. am Tag des Reisebeginns = 100% des Gesamtspreises


Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung bedarf in jedem Falle der Schriftform. Reservierte Eintrittskarten werden von uns nur vermittelt und sind bei der Stornierung oder bei Nichtantritt der Reise voll zu bezahlen, sofern Sie von uns nicht weiterverkauft werden
können.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung einer entsprechenden Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Sie werden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis gesetzt und Ihnen auch die Rücktrittserklärung zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sie können die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Dieser Ersatz muss unverzüglich nach Zugang unserer Rücktrittserklärung erfolgen. Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7. Haftung des Reiseveranstalters:

Für die Gewissenhaft der Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung zu den in Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen. Wir haften nicht für Fremdleistungen. Wir haften auch nicht für Angaben in Orts, Hotel oder anderen von uns nicht herausgegebenen Prospekten.

8. Gewährleistung:

Wird die Reise nicht ordnungsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder aber ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere Verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dazu wenden Sie sich bitte an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet. Sollte ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden sein, muss die Beanstandung direkt bei uns telefonisch oder per Telefax erfolgen. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

9. Beschränkung der Haftung:

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters je Kunde und Reise beschränkt auf:


a. Personenschäden EUR 75.000,00
b. Sachschäden EUR 250.000,00
c. Vermögensschäden EUR 25.000,00


Der Reiseveranstalter empfiehlt den Kunden in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung.


Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw. ) soweit sie in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11. Mitwirkungspflicht:

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen:

Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Auf die gesetzlichen Verjährungsvorschriften wird hingewiesen.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.

14. Mündliche Nebenabreden:

Mündliche Nebenabreden jeglicher Art sind nur wirksam, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt werden.

15. Gerichtsstand:

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fallen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

 

Aachener und Münchener

Versicherung AG 

 

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